Rechtsprechung
ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis stellt grundsätzlich einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar; Außerordentliche Kündigung wegen des Verlassens des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
- LAG Köln, 25.03.2011 - 4 Sa 1422/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 7 Sa 385/07
Außerordentliche Kündigung - pflichtwidriges Verlassen des Arbeitsplatzes - …
Auszug aus ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis um eine grobe Pflichtverletzung, welche eine außerordentliche Kündigung an sich rechtfertigt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2007 - 7 Sa 385/07).Es handelt sich bei dem Verlassen des Arbeitsplatzes bereits um eine grobe Pflichtverletzung, bei der der Kläger nicht davon ausgehen darf, dass der Arbeitgeber sie hinnimmt (so auch das LAG Rheinland-Pfalz vom 24.10.2007 - 7 Sa 385/07).
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Zu Lasten des Klägers sind unter Umständen das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, das Maß der dem Arbeitgeber entstandenen Schädigung und auch die Frage in Betracht zu ziehen, ob dem Verhalten des Arbeitnehmers eine besondere Verwerflichkeit innewohnt (vgl. BAG vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, NZA 2006, 1033).Sie sind jedenfalls nicht von vornherein von der Berücksichtigung ausgeschlossen, wenn sie auch im Einzelfall in den Hintergrund treten und im Extremfall sogar völlig vernachlässigt werden können (vgl. BAG vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, NZA 2006, 1033).
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung
Auszug aus ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Für die Umstände, aus denen sich der wichtige Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ergibt, ist die Beklagte als die Kündigende darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BAG vom 12.03.2009 - 2 AZR 251/07, NZA 2009, 779).
- BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auszug aus ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98) wird das Vorliegen dieser Voraussetzungen in 2 Stufen geprüft. - BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01
Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren …
Auszug aus ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Bei Abmahnungen gelten keine starren Fristen, wann die Warn- und Hinweisfunktion verloren ist und diese aus der Personalakte zu entfernen sind (vgl. BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01, DB 2003, 1797). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Eine außerordentliche Kündigung, welcher steuerbares Verhalten zu Grunde liegt, bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, NZA-RR 2009, 327) dann einer Abmahnung, wenn erwartet werden kann, dass das Vertrauen wieder hergestellt wird, Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Tun sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten, angesehen (vgl. BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98, NZA 2000, 421). - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Auszug aus ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Erst wenn dieses bejaht werden kann, ist im Wege einer umfassenden Interessenabwägung zu prüfen, ob dies auch im konkreten Fall zur Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung führt (vgl. BAG vom 26.03.2009 - 2 AZR 953/07, AP Nr. 220 zu § 626 BGB). - BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04
Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch …
Auszug aus ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Zu Gunsten des Klägers sind dagegen eine langjährige Betriebszugehörigkeit, eine Schwerbehinderung mit denkbaren Auswirkungen auf die Chancen am Arbeitsmarkt sowie die Familienverhältnisse zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 21.04.2005 - 2 AZR 255/04, NZA 2005, 991). - BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
Auszug aus ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Eine außerordentliche Kündigung, welcher steuerbares Verhalten zu Grunde liegt, bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, NZA-RR 2009, 327) dann einer Abmahnung, wenn erwartet werden kann, dass das Vertrauen wieder hergestellt wird, Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Tun sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten, angesehen (vgl. BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98, NZA 2000, 421). - BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07
Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der …
Auszug aus ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
Eine außerordentliche Kündigung, welcher steuerbares Verhalten zu Grunde liegt, bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 18.09.2008 - 2 AZR 827/06, NZA-RR 2009, 327) dann einer Abmahnung, wenn erwartet werden kann, dass das Vertrauen wieder hergestellt wird, Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Tun sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten, angesehen (vgl. BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 923/98, NZA 2000, 421). - BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 535/89
Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast bei Rechtfertigungsgrund
- LAG München, 20.10.2005 - 3 Sa 655/05
Abmahnung, Entfernung
- LAG Köln, 25.03.2011 - 4 Sa 1422/10
Fristlose Kündigung
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09 - abgeändert:.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 28.09.2009, zugegangen am 29.09.2009, aufgelöst wird.